
Nicht so in einem Fall, der uns von einem Mieter in einer größeren Wohnungseigentumsanlage in München geschildert wurde: Er stürzte auf dem Weg zum Mülltonnenhäuschen auf einer schneebedeckten, nicht ersichtlichen Eisfläche und verletzte sich dabei erheblich, weil der Weg von dem – nach Schilderung des Mieters „arbeitsscheuen“ – Hausmeister wieder einmal nicht geräumt worden war.
Die Schadensersatzforderung des Mieters wurde von der Haftpflichtversicherung nach mehrmonatigem Schweigen mit dem Vorwurf eines versuchten Versicherungsbetrugs abgelehnt, weil am Schadenstag - einem 2. Januar - lt. dem Gutachten des Deutschen Wetterdienstes Frühlingswetter mit Sonnenschein geherrscht hätte.
Eine Nachfrage des Mieters beim Deutschen Wetterdienst ergab jedoch, dass die Versicherung bei ihrer Anfrage nicht das Unfalljahr, sondern das Vorjahr nannte, wo am 2. Januar tatsächlich Schönwetter herrschte.
Daraufhin hat die Versicherung die Schadensersatzforderung des Mieters voll anerkannt. Die Staatsanwaltschaft interessierte sich allerdings nach wie vor nicht für den Vorfall.
Rechtsanwalt Rudolf Stürzer
Vorsitzender Haus + Grund München
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Immobilien erben und vererben
ISBN: | 978-3-648-08642-1 |
Auflage: | 1. Auflage 2019 |
Umfang: | 270 Seiten |
Einband: | Broschur |
€ 37,34 zzgl. MwSt.